Hautkrebs – Warum entsteht er?
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 195.000 Menschen neu an Hautkrebs, etwa 22.000 von ihnen an einem malignen Melanom. In den letzten Jahren hat die Zahl dieser Erkrankungen drastisch zugenommen.
Diese Entwicklung ist um so alarmierender, als sich das Hauptrisiko, an eben dieser Krebsart zu erkranken, oft und einfach vermeiden ließe. Übermäßige Sonnenbestrahlung gehört zu den Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs. Bestimmte Stoffe – Teer zum Beispiel oder Zusätze in Parfums beziehungsweise Gesichtswässern – können die Wirksamkeit der ultravioletten Strahlen sogar noch steigern.
Positive Einflüsse der Sonne
Ganz ohne Sonne kommt der Mensch jedoch nicht aus. Sie wärmt, streichelt die Seele und fördert die Lebenskraft und Energie. Sie sorgt dafür, dass der Körper Vitamin D bildet, das den Knochenbau stärkt. Allerdings würde es dafür reichen, Gesicht und Handrücken alle zwei Tage für zehn Minuten der Sonne auszusetzen.
UV-Strahlung und Hautkrebs
Unsichtbare Strahlen
Als ultraviolette (UV-)Strahlen werden elektromagnetische Wellen mit Wellenlängen von 100 bis 400 Nanometer (nm; 1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) bezeichnet. Die UV-Strahlen Positive Einflüsse der Sonne sind im Sonnenlicht enthalten; sie sind für das menschliche Auge unsichtbar und energiereicher als die Strahlen des für uns sichtbaren Lichtes. Die ultravioletten Strahlen werden in Abhängigkeit von ihren Wellenlängen in drei Gruppen eingeteilt.
Kurzwellige Strahlen sind wirksamer – und somit für die Haut gefährlicher – als langwellige; am wirksamsten sind sie bei Wellenlängen unterhalb von 300 nm. Je kurzwelliger die Strahlen sind, desto gefährlicher sind sie also. Von der Wellenlänge hängt auch ab, in welchem Ausmaß die Strahlen bis auf die Erde vordringen. Grundsätzlich gilt: Je langwelliger die Strahlen sind, desto schlechter werden sie durch die Gase in der Atmosphäre zurückgehalten, desto mehr erreichen sie die Erde.
Ozonschicht ist lebensnotwendig
Für uns ist der wichtigste Schutz die etwa dreißig Kilometer dicke Ozonschicht, die wie eine riesige UV-Schutzbrille die aggressiven Strahlen von der Erde fernhält (absorbiert), und zwar die UVC- Strahlen nahezu vollständig, die UV-B-Strahlen bis auf einen geringen Rest und die UV-A-Strahlen bis auf knapp vier Prozent. Zusätzlich beeinflussen die geographische Lage, die Witterungseinflüsse sowie die Jahres- und Tageszeit, wie schädlich die UVStrahlen sind.
Haut und Bräune
Sonnenstrahlen sind nicht harmlos
„Strahlen“ – ein Wort, das bei vielen Menschen negative Gefühle auslöst. Deshalb sagt wohl auch niemand: „Ich lege mich in die UV-Strahlen“, sondern verharmlost: „Ich lege mich in die Sonne“ oder „Ich nehme ein Sonnenbad.“ „Sonnenanbeter“ benutzen „Sonnenschutzmittel“ mit „Lichtschutzfaktor“. Diese positiven Formulierungen vermitteln ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Klar ist: Wer in die Sonne geht, setzt seine Haut ultravioletter Strahlung aus. Die Wirkung von UV-Strahlen auf die menschliche Haut ist einfach und relativ rasch erkennbar: Bräunung. Die UV-Strahlung regt nämlich die Pigmentzelle in der Oberhaut an, braunen Farbstoff, das so genannte Pigment, zu bilden. Dieser Farbstoff gelangt über die kleinen Arme, die ja mit den Stachelzellen verbunden sind, direkt in diese Zellen. Die so eingefärbten Stachelzellen lassen die Haut „braun” erscheinen. Da sich im Laufe von etwa drei Wochen die Zellen der Oberhaut erneuern, geht mit jeder abgestoßenen alten, eingefärbten Zelle natürlich auch der braune Farbton der Haut verloren.
Hautbräunung ist Schutzfunktion
Die Bräunung der Haut ist, ebenso wie die Hautverdickung, die als „Lichtschwiele“ nach einer längeren Bestrahlung mit UVB- Anteil auftritt, eine natürliche Schutzreaktion der Haut. Eine gewisse Zeit lang kann sich die Haut auf diese Weise gegen die UV-Strahlung „verteidigen“. Aber: Überschreitet die Bestrahlung einen gewissen, von Mensch zu Mensch unterschiedlich hohen Grenzwert (die so genannte Erythemschwelle), so treten akute Hautschäden auf.

Bei extremer Bestrahlung stirbt Gewebe ab
Mehrere Stunden nach der „Überdosis Sonne“ rötet sich die bestrahlte Haut und schwillt an: Der Betroffene hat Sonnenbrand. Wird diese überstrapazierte Haut den UV-Strahlen noch weiter ausgesetzt, entstehen Blasen, und bei noch weiterer Bestrahlung gehen schließlich die oberflächlichen Hautanteile zugrunde: Das Gewebe stirbt ab.
akute UV-Wirkungen an der Haut:
- Erythem, Entzündung, Sonnenbrand
- Braunfärbung (Pigmentierung) – sofort / verzögert
- Vitamin-D-Produktion
- Schwächung der körpereigenen Abwehr
chronische UV-Wirkungen an der Haut:
- Hautkrebs
- Hautalterung
Vier Hauttypen
Wie viel UV-Bestrahlung die Haut verträgt, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Es gibt aber eine grundsätzliche Einteilung in vier Hauttypen, an der man sich orientieren kann.
Man unterscheidet vier Hauttypen
- Hauttyp I Immer schnell Sonnenbrand, keine Bräunung (keltischer Typ)
- Hauttyp II Fast immer Sonnenbrand, geringe Bräunung (hellhäutiger europäischer Typ)
- Hauttyp III Gelegentlich milder Sonnenbrand, gute Bräunung (dunkelhäutiger europäischer Typ)
- Hauttyp IV Sehr selten Sonnenbrand, tiefe Bräunung (mittelmeerischer Typ)
Kinder fallen aus diesem Schema heraus. Ihre Haut ist wesentlich empfindlicher und braucht besonders intensiven Schutz.
Solarien – keine Alternative
Viele, die die schädlichen Wirkungen der Sonne kennen, weichen auf eine nur scheinbar ungefährlichere Bräunungsart aus: die Solarien.
Aber: Gesunde Bräune ist auch im Solarium nicht zu haben.
Zwar ist die Zusammensetzung der in den Solarien verwendeten UV-Strahlen anders als die von Mutter Natur, doch gehen sie mit der Haut auch nicht schonender um. Da lange Zeit allein die UV-B-Strahlen als Auslöser des Hautkrebses angesehen wurden, filterten die Hersteller diese bis auf einen geringen Teil aus den Röhren heraus. Aber selbst diese Restmenge darf wegen ihrer hohen biologischen Wirksamkeit bei der Entstehung von Hautschädigungen nicht unterschätzt werden. Messungen in Solarien zeigten bei allen untersuchten Geräten eine viel zu hohe Bestrahlungsstärke.
Wer sich regelmäßig, vielleicht sogar täglich, dieser UV-B-Bestrahlung aussetzt, läuft Gefahr, dass er das Erbgut einzelner Hautzellen intensiv schädigt – selbst dann, wenn kein Sonnenbrand entsteht. Diese Zellen können als „Keimzellen“ für die Entstehung von Hauttumoren angesehen werden.
Auch UV-A-Strahlen können Hautkrebs verursachen
Der Bräunungseffekt durch die Sonnenbänke wird stattdessen überwiegend durch den stark erhöhten Anteil der UV-A-Strahlen erreicht. Ihre Haut ist aber dennoch gefährdet, denn seit mehreren Jahren steht fest, dass diese Strahlen sie nicht nur schneller altern lassen, sondern auch Hautkrebs verursachen können. Sie sind also mindestens genauso schädlich wie die UV-B-Strahlen.
Stark überhöhte Werte
Im Übrigen lässt sich eine Bräunung der Haut mit UV-A-Strahlung nur erreichen, wenn deren Anteil wesentlich höher ist als in der natürlichen Sonne. In manchen Geräten ist dieser Wert um das Zehn- bis Fünfzehnfache erhöht. Messungen der Zeitschrift „Ökotest“ bestätigten, dass die UV-A-Menge in nahezu allen getesteten Solarien viel zu hoch ist.
Seit August 2007 muss ein Mandat der EU umgesetzt werden, das die Bestrahlungsstärke von Solariengeräten reguliert. Neue Geräte dürfen in Sonnenstudios nur zum Einsatz kommen, wenn sie eine Bestrahlungsstärke von 0,3 W / m2 nicht überschreiten. Immerhin entspricht dieser Wert noch der Strahlung der Äquatorsonne um die Mittagszeit. Die Nutzung von so genannten „Altgeräten” wird noch diskutiert.
Achten Sie darauf, dass im Solarium die Geräte deutlich gekennzeichnet sind. Benutzen Sie nur noch mit 0,3 W/m² gekennzeichnete Geräte.
Für diese Menschen ist das Solarium tabu:
- Personen unter 18 Jahren (seit August 2009 sind Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten)
- mit Hauttyp 1
- Menschen mit vielen Pigmentmalen (über 40)
- mit auffälligen Pigmentmalen
- mit häufigen Sonnenbränden in der Kindheit
- mit Neigung zu Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken
- Personen, deren Haut Vorstufen von Hautkrebs aufweist
- Patienten, die bereits an Hautkrebs erkrankt sind oder waren
- Menschen mit einem transplantierten Organ(en)
Solarium zur Urlaubsvorbereitung ungeeignet
Auch zur Vorbereitung der Haut auf den Urlaub sind Solarien nicht zu empfehlen. Wer „vorgebräunt“ auf Reisen geht, wiegt sich am Urlaubsort in Sicherheit, erhöht die Anzahl der Sonnenbäder und damit meistens auch die der Sonnenbrände. Besser ist es, die Haut im Urlaub langsam und behutsam an die Sonne zu gewöhnen.
Fazit: Künstliche UV-Strahlung sollte wegen der damit verbundenen Risiken weder zu kosmetischen Zwecken, noch zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder auch nicht zur nichtmedizinischen Gesundheitsprophylaxe genutzt werden.
So genießen Sie die Sonne „regelmäßig“
- Einfach und wirksam: Vermeiden Sie jede Rötung der Haut.
- Schützen Sie sich mit sonnendichter Kleidung (Anbieter finden Sie am besten über Suchmaschinen im Internet) und einer Kopfbedeckung. Vergessen Sie die Sonnenbrille nicht!
- Cremen Sie die unbekleideten Stellen des Körpers mit einem Sonnenschutzmittel ein. Achten Sie besonders auf die so genannten Sonnenterrassen des Körpers (Glatze, Gesicht, Ohren, Schultern, Brüste, Gesäß, Fußrücken).
- Bleiben Sie in den ersten Urlaubstagen möglichst im Schatten; wählen Sie anfangs einen hohen, typgerechten Lichtschutzfaktor.
- Meiden Sie die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr.
- Benutzen Sie Sonnencremes mit einem Ihrem Hauttyp entsprechenden Lichtschutzfaktor. Tragen Sie die Creme immer 30 Minuten vor dem Sonnenbad auf. So lange braucht sie, um ihre Wirkung voll zu entfalten.
- Verwenden Sie beim Baden wasserfeste Sonnenschutzmittel. Richten Sie die Länge des Sonnenbades nach Ihrem Hauttyp. Medikamente können die Haut lichtempfindlicher machen. Fragen Sie vorher Ihren Arzt!
UV-Strahlung und Hautkrebs
Ihre Haut vergisst nichts – Geschädigtes Erbgut in den Zellen
Um es ganz deutlich zu sagen: Ihre Haut vergisst nichts. Schon gar keinen Sonnenbrand. Auch wenn Ihre Haut nach einiger Zeit wieder so aussieht, als hätte sie sich erholt – der Schaden, den der Sonnenbrand angerichtet hat, ist unwiderruflich. Wiederholen sich die Sonnenbrände, summieren und festigen sich die Schäden in den Hautzellen. Die Folgen: eine vorzeitige Hautalterung und unter Umständen sogar Hautkrebs. Denn bei jedem Sonnenbrand, auch bei nur oberflächlichen Rötungen, wird das Erbgut in den Zellkernen (DNS) der Haut durch die UV-BStrahlen erheblich beschädigt. Die betroffenen Zellen sterben entweder ab oder sie werden durch den zelleigenen Reparaturdienst instandgesetzt. Kommt die Haut allerdings mit der Heilung nicht mehr nach, können sich die angegriffenen Zellen zu Krebs verändern.
Hautkrebs als Berufskrankheit
Viele Betroffene wissen nicht genau, warum sie an Krebs erkrankt sind. Bei manchen liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Erkrankung mit ihrem Beruf zusammenhängt, wenn sie zum Beispiel Kontakt mit bestimmten krebserzeugenden Stoffen haben. Dann kann es sein, dass die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird. Dies wiederum ist wichtig für Rehabilitationsmaßnahmen oder finanzielle Entschädigungen.
Ausgehend von wissenschaftlichen Untersuchungen, die Zusammenhänge zwischen bestimmten Berufen oder Arbeitsplätzen und Krankheiten überprüft haben, hat der Verordnungsgeber eine ganze Reihe von Erkrankungen als Berufskrankheit eingestuft. Es ließ sich nämlich nachweisen, dass die Krankheiten durch „...besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind…“ (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung, § 9 Berufskrankheiten SGB VII).
Hautkarzinome beziehungsweise -krebs sind durch die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfasst als „Erkrankungen durch Arsen/-verbindungen (BK-Nr. 1108) und ionisierende Strahlen (BK-Nr. 2402) sowie als BK-Nr. 5101 „Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe“.
In den dazu veröffentlichten amtlichen Merkblättern sind Vorkommen und Gefahrenquellen, Aufnahme und Wirkungsweise / Pathophysiologie, Krankheitsbild und Diagnose sowie Hinweise für die ärztliche Beurteilung ausführlich beschrieben.
Neben den bereits als anzeige- und letztlich entschädigungspflichtig bekannten Berufskrankheiten kann auch „UV”-Hautkrebs – der also durch ständige Sonneneinstrahlung während der Berufstätigkeit hervorgerufene Hautkrebs – als „Quasi-Berufskrankheit“ durch die Berufskrankheiten-Versicherung (etwa Berufsgenossenschaft) anerkannt werden. Hierzu ist allerdings im Einzelfall (zum Beispiel bei Landwirten, Dachdeckern, Bau- und Straßenbauarbeitern) nach „… neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft…“ (§ 9 Abs. 2 SGB VII) zu entscheiden.
Verschiedene Hautkrebsarten
Klarer Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs
Zwei Hautkrebsarten, der Basalzell- und der Stachelzellkrebs, entstehen vorwiegend auf den Hautpartien, die der UV-Strahlungausgesetzt sind – ein Beleg für die krebserregende Wirkung der Strahlen. Derselbe klare Zusammenhang mit häufiger UVBestrahlung besteht auch beim so genannten Lentigo maligna Melanom, einer speziellen Form des schwarzen Hautkrebses, das nur dort auftritt, wo eine langjährige dauerhafte UV-Bestrahlung stattfand. Die malignen Melanome treten sonst zwar häufig an bedeckten Körperstellen auf, wissenschaftliche Untersuchungen (epidemiologische Studien), die Zusammenhänge zwischen bestimmten Lebensgewohnheiten und bestimmten Krebsarten feststellen, haben jedoch gezeigt, dass auch bei der Melanomentstehung die ultravioletten Strahlen eine besondere Rolle spielen.
Strahlungsempfindliche Menschen haben ein dreifach höheres Risiko, ein Melanom zu entwickeln, als Menschen der Hauttypen III oder IV. Das Melanomrisiko bei hellhäutigen Menschen nimmt mit der Intensität der UV-Strahlen zu. Betroffene mit einem Melanom haben in ihrem Leben vor der Erkrankung häufiger Sonnenbrände gehabt, insbesondere als Kind.
Zusammenfassend lässt sich klar sagen, dass UV-Strahlung der bedeutendste Verursacher von Hautkrebs ist.
Präventionsratgeber
Ausführliche Informationen zur Prävention und Früherkennung von Hautkrebs enthalten die Broschüren „Der beste Schutzfaktor – Hautkrebs früh erkennen“, „Sommer – Sonne – Schattenspiele – Gut behütet vor UV-Strahlung“ und „Ins rechte Licht gerückt“ der Deutschen Krebshilfe. Sie können die Ratgeber kostenlos bestellen oder auf unserer Seite Broschüren und Ratgeber als PDFs herunterladen.
Hautkrebsarten
Es gibt drei verschiedene Hautkrebsarten. Sie unterscheiden sich in ihrer Häufigkeit und Bösartigkeit. Früh erkannt haben alle sehr gute Heilungsaussichten.
Der Basalzellkrebs (Basaliom)
Der Basalzellkrebs ist der häufigste unter den Hautkrebsen. Er kommt bei Frauen ebenso oft vor wie bei Männern; die höchsten Erkrankungszahlen liegen im sechsten Lebensjahrzehnt, also zwischen 50 und 60 Jahren.
Typisch für diese Krebsart ist, dass sie über Jahre und Jahrzehnte langsam wächst.